Zur Grundpflege zählen alle alltäglichen Tätigkeiten aus den Bereichen Mobilität, Hygiene beziehungsweise Körperpflege und Ernährung.
Genauer gesagt bedeutet sie:
• Hilfe beim Waschen, Duschen,
Rasieren und Zähneputzen
• Hilfe beim Anziehen
• Wechseln der Bettwäsche
• Hilfe beim Toilettengang
• Hilfe beim Aufstehen und Gehen
• Hilfe beim Umlagern im Bett
• Hilfe beim Trinken
• Hilfe beim Essen
• und vieles mehr!!
Zur Behandlungspflege gehören Tätigkeiten, die von einer ausgebildeten Krankenpflegekraft übernommen werden sollten. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten im medizinischen Bereich,
wie zum Beispiel:
• Kontrolle des Blutzuckers
• Wunden versorgen und Verbände wechseln
• Kontrolle der Medikamenteneinnahme
• Medikamentengabe, z.B. Injektionen
• Medizinische Bäder
• Legen eines Blasenkatheters
• An-und Ausziehen von
Kompressionsstrümpfen
• und vieles mehr!!
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört alles rund um das Führen eines Haushalts, wozu viele Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend oder gar nicht mehr in der Lage sind.
Die Tätigkeiten, die in diesem Rahmen anfallen, sind :
• Putzen und aufräumen
• Spülen
• Wäsche waschen und bügeln
• Einkaufen
• Kochen
• Begleitung von Behördengängen
• Begleitung bei Arzt- und Apothekenbesuchen
• und vieles mehr!!
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Weitere Hilfsdienste bieten wir gerne auf Anfrage